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Immobilie verkaufen in Duisburg: Ablauf und Unterlagen

Ein Immobilienverkauf in Duisburg folgt demselben Ablauf wie überall: Unterlagen zusammenstellen, Preis ermitteln, vermarkten, Besichtigungen führen, Käufer prüfen, beim Notar beurkunden, übergeben. Der Engpass ist fast nie der Käufer, sondern die Beschaffung der Dokumente. Und für Duisburg gilt eine Ergänzung, die in anderen Städten fehlt: Zwei Auskünfte — zu möglichen Bergbaueinwirkungen und zu Altlastenverdacht — gehören von Anfang an in die Unterlagenmappe.

Die Grundausstattung an Unterlagen

  • Grundbuchauszug in aktueller Fassung vom zuständigen Amtsgericht.
  • Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte vom Katasteramt.
  • Energieausweis. Vorlage spätestens bei der Besichtigung; bestimmte Angaben daraus gehören schon in die Anzeige.
  • Bauunterlagen: Grundrisse, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, wenn vorhanden Baugenehmigung.
  • Modernisierungsnachweise: Belege zu Dach, Fenstern, Heizung, Elektrik.
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen, Angaben zur Erhaltungsrücklage.
  • Bei Vermietung: Mietverträge und Angaben zu Mieteinnahmen.
  • Ergänzend: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Schornsteinfegerprotokolle, Versicherungsunterlagen.

Rechnen Sie mit mehreren Wochen für die Beschaffung. Deshalb ist das der Startpunkt — nicht das Fotografieren.

Die zwei Duisburger Zusatzauskünfte

Erstens Bergbau. In Regionen mit Steinkohlenbergbau sind Bergsenkungen und Einwirkungen auf Gebäude ein bekanntes Thema. Auskünfte darüber erteilen die zuständigen Bergbehörden. Für Sie als Verkäufer ist das doppelt relevant: Käufer und deren finanzierende Banken fragen danach, und Sie sind gegenüber dem Käufer zur Offenlegung Ihnen bekannter Umstände verpflichtet. Wenn an Ihrem Haus Risse aufgetreten oder Bergschäden reguliert worden sind, verschweigen Sie das nicht — arglistiges Verschweigen eines Mangels bringt den vertraglichen Haftungsausschluss zu Fall.

Zweitens Altlasten. Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung führen Kommunen Verzeichnisse zu Altlasten und Verdachtsflächen. Die Auskunft ist unkompliziert einzuholen und erspart Diskussionen, die sonst mitten in der Verhandlung aufkommen. Auch hier gilt: Was Sie wissen, gehört auf den Tisch.

Den Preis ermitteln, nicht setzen

Der Preis ergibt sich aus Lage, Zustand, Größe, Grundriss, Energiekennwerten — und daraus, was vergleichbare Objekte tatsächlich erzielen. Eine belastbare Grundlage bieten die Daten des zuständigen Gutachterausschusses; für eine tiefere Einschätzung kommt ein Wertgutachten in Frage. Was nicht funktioniert: die Ableitung aus Angebotspreisen im Internet. Dort steht, was gefordert wird, nicht was gezahlt wurde.

Zu hoch angesetzt kostet Sie Zeit und meist auch Geld, weil ein monatelang laufendes Inserat an Zugkraft verliert. Zu niedrig verschenkt Substanz. Beides spricht für eine nüchterne Bewertung vor der Veröffentlichung.

Sachlich beschreiben statt bewerben

Käufer wollen Baujahr, Zustand der Gewerke, Energieträger, Grundstücksgröße, Anbindung und Ausrichtung wissen. Bei Duisburger Bestandsimmobilien — vielfach massive Backsteinbauten aus der Industriezeit und Siedlungshäuser mit langer Modernisierungsgeschichte — ist genau diese Historie das entscheidende Argument: Wann wurden Dach, Fenster, Heizung, Elektrik zuletzt angefasst, und wo sind die Belege? Dafür sind die oben genannten Nachweise Gold wert.

Zur Lage gehören überprüfbare Merkmale: Anbindung an Nahverkehr und Autobahnen, Nähe zu Grünflächen und Einkaufsmöglichkeiten. Bleiben Sie bei Nachprüfbarem. Falsche Angaben im Exposé können später als Mangel relevant werden.

Vom Interessenten bis zur Übergabe

Führen Sie Besichtigungen einzeln, das ergibt bessere Gespräche. Lassen Sie sich vor der Beurkundung eine Finanzierungsbestätigung zeigen — das ist kein Misstrauen, sondern verhindert, dass Sie das Objekt monatelang für jemanden reservieren, der nicht finanzieren kann.

Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er nicht wirksam. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und berät beide Seiten. Sie erhalten den Entwurf vorab; bei Verbrauchergeschäften ist eine Frist vor der Beurkundung vorgesehen. Nutzen Sie sie und lassen Sie sich unklare Passagen erklären — vor allem zu Zahlung, Übergabe, Lasten und Haftungsausschluss.

Nach der Beurkundung folgen Auflassungsvormerkung, Fälligkeitsmitteilung, Kaufpreiszahlung und Übergabe. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Schlüsselzahl und Zustand. Ob ein Gewinn zu versteuern ist, hängt unter anderem von Haltedauer und Nutzung ab — eine Frage für den Steuerberater, und besser vor dem Verkauf als danach.

Fazit

Der Verkauf gelingt, wenn die Unterlagen vor der Vermarktung vollständig sind, der Preis auf Daten beruht und die Beschreibung nachprüfbar bleibt. In Duisburg gehören die Auskünfte zu Bergbau und Altlasten in dieselbe Mappe. Wer beides früh klärt, verhandelt später aus einer stabilen Position — statt sich mitten im Verkauf überraschen zu lassen.

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